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Hier finden Sie eine Mustervorlage für eine "Qualifizierte Anlagerichtlinie", die sich insbesondere an katholische Institutionen richtet.
Zum Hintergrund:
Das zugrundeliegende Generaldekret finden Sie hier.
Katholische Institutionen können gemäß §1 Absatz 4 des Generaldekrets der Deutschen Bischofskonferenz vom Frühjahr 2024 zu cc. 1292, 1295 und 1297 des Codex Iuris Canonici (CIC) zur Ablösung der Partikularnorm Nr. 19 Qualifizierte Anlagerichtlinien für die Anlage und Verwaltung von Vermögen ausarbeiten. Bei Vorliegen genehmigter Richtlinien finden die besonderen Genehmigungspflichten aus dem Generaldekret ab 2026 keine Anwendung.
Dies gilt, soweit die Qualifizierten Anlagerichtlinien mit Zustimmung des diözesanen Vermögensverwaltungsrats vom Diözesanbischof erlassen oder – soweit dies nach den geltenden Statuten der öffentlichen juristischen Person vorgesehen ist – beschlossen und genehmigt worden sind.
